
Die Berliner Freunde engagieren sich für Kinder und Jugendliche in Berlin. Und jetzt kann jeder die Hauptstadt-Initiative von HERTHA BSC, der Stadt Berlin und Unternehmenspartnern unterstützen und tolle Preise gewinnen. Am 27. Februar 2010 beim Heimspiel von HERTHA BSC gegen 1899 Hoffenheim starten die Berliner Freunde die Aktion "Berliner Freunde Glückstreffer". Bis zum 22.04.2010 werden 500 "Glückstreffer"-Lose zum Preis zu je 999,- Euro zzgl. MwSt. verkauft.
Mit den Einnahmen aus der Verlosung werden die Berliner Freunde Aktionen zugunsten benachteiligter Kinder und Jugendliche aus Berlin in den Bereichen Bildung, Integration, Sport und sozialem Zusammenleben unterstützen. Insbesondere wird auch im Jahr 2010 wieder ein Wettbewerb durchgeführt, der sozialen Projekten und Organisationen eine nachhaltige Förderung ermöglicht.
Der Berliner Freunde Glückstreffer ist im doppelten Sinne ein solcher: Zum einen werden mit dieser Aktion zahlreiche Kinder und Jugendliche in Berlin eine nachhaltige Unterstützung erhalten, die ohne die Berliner Freunde nicht möglich wäre. Zum anderen können Berliner Unternehmen mit etwas Losglück attraktive Preise von HERTHA BSC gewinnen", unterstreicht Christian Jäger, Teamleiter bei SPORTFIVE, dem Vermarktungspartner von HERTHA BSC.
Wer die Berliner Freunde unterstützen will und einen oder mehrere Glückstreffer erwirbt, kann zum Beispiel eine VIP-Loge für zehn Personen für die Saison 2010/2011 inkl. dem letzten Heimspiel der Saison 2009/2010 gegen FC Bayern München am 8. Mai 2010 gewinnen.
Zweiter bzw. dritter Preis ist jeweils eine Reise mit der Mannschaft von HERTHA BSC zu einem Auswärtsspiel inkl. Hotelübernachtung sowie eine Hotelübernachtung im Berliner Mannschaftshotel und der Besuch des entsprechenden Heimspieles für zwei Personen. Zu jedem Glückstreffer-Paket gibt es neben einen der 500 exklusiven nummerierten Berliner Freunde Schals auch werbliche Präsenz.
DAS BESTELLFROMULAR FINDEN SIE HIER.
GEWINNE:
ZUSATZLEISTUNGEN:
Alle Loskäufer erhalten als Dankeschön für ihre Unterstützung die folgenden
werblichen Gegenleistungen:
» Exklusiver Berliner Freunde Schal (limited edition) mit Ihrer individuellen Losnummer als Einstick
» Nennung Ihres Unternehmensnamens im Rahmen von Gemeinschaftsanzeigen in der Berliner Tagespresse
» Nennung Ihres Unternehmensnamens im Rahmen von Gemeinschaftsanzeigen im Stadionmagazin „Wir Herthaner“
» Unternehmenspräsenz auf den TV-Screens (Laufbanddarstellung) in den VIP-Bereichen sowie auf den Videobanden
Die ausführliche Gewinnbeschreibung finden Sie hier.
Die AGB zur Verlosung:
1. Mit fristgerechter Rücksendung des ausgefüllten und unterzeichneten Bestellformulars kommt ein Vertrag zwischen HERTHA BSC GmbH & Co. KG aA, vertreten durch die SPORTFIVE GmbH & Co. KG, und dem jeweiligen Kunden über die Bestellung der unter Ziffer 2 des Bestellformulars genannten Leistungen zum Preis von € 999,- zzgl. MwSt. pro Paket zustande. Zusätzlich nimmt der Kunde an dem unter Ziffer 4 des Bestellformulars beschriebenen
Gewinnspiel „Berliner Freunde Glückstreffer“ teil.
2. HERTHA BSC behält sich das Recht vor, den Vertrag zu jeder Zeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dieses Recht steht HERTHA BSC insbesondere dann zu, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Bereits gezahlte Beträge gemäß
Ziffer 3 des Bestellformulars werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
3. Die Übertragbarkeit der Darstellungsrechte ist ausgeschlossen. Der Kunde garantiert, dass durch seine werblichen Darstellungen keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden und stellt HERTHA BSC von allen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte in diesem Zusammenhang gegen HERTHA BSC geltend machen (inkl. Kosten der Rechtsverteidigung).
4. Die gestalterische Darstellung sämtlicher werblicher Darstellungen erfolgt in vorheriger Abstimmung mit HERTHA BSC und unter Beachtung der gültigen Werbe- und sonstigen Richtlinien des DFB, des Ligaverbandes bzw. der DFL.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine regelungsbedürftige Lücke bestehen, soll der Vertrag im übrigen Bestand haben. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall schon jetzt, anstelle der unwirksamen oder fehlenden diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen wirtschaftlich am nächsten kommt.
6. Die unter www.berliner-freunde.org einsehbaren Gewinnbeschreibungen inklusive der dort genannten Konditionen bilden wesentliche Bestandteile des Vertrages. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesetzlichen Schriftform, wobei eine Übermittlung per Telefax oder als eingescannte Version des Originaldokumentes genügt. Gleiches gilt für den Verzicht auf die vorgenannte Form.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.